Die Vorteile des außergerichtlichen Vergleichs:

  • Die formlose Abwicklung.



  • Die Flexibilität mangels gesetzlicher Vorgaben.



  • Die  Diskretion,im Gegensatz zu einem gerichtlichen Verfahren. Die  außergerichtliche Sanierung wird nicht veröffentlicht.



  • Schnellere Abwicklung mit geringeren Kosten und eine geringe Wahrscheinlichkeit für die Offenbarung straf- und haftungsrechtlicher Handlungen.



  • Die Erhaltung des Unternehmens.



  • Keine Vermögensübertragung. Freie Verwertung des Vermögens möglich.



  • Vorteile für die Gläubiger. Durch eingesparte Kosten, im Gegensatz zum gerichtlichen Insolvenzverfahren, steht eine größere Haftungsmasse zur Verfügung.



  • Im außergerichtlichen Sanierungsvergleich kann man verschiedene Vergleichsmodelle kombinieren, in dem eine höhere Flexibilität und persönliche Gestaltungsmöglichkeit gegeben ist.



  • Umsteigen auf gerichtliches Insolvenzverfahren jederzeit möglich, nicht aber umgekehrt.



  • Bei fehlender Zustimmung der Gläubiger kann Sanierungsplan mit wenigen Modifizierungen dem Gericht als Insolvenzplan vorgelegt werden.