Die Diskretion,im Gegensatz zu einem gerichtlichen Verfahren. Die außergerichtliche Sanierung wird nicht veröffentlicht.
Schnellere Abwicklung mit geringeren Kosten und eine geringe Wahrscheinlichkeit für die Offenbarung straf- und haftungsrechtlicher Handlungen.
Die Erhaltung des Unternehmens.
Keine Vermögensübertragung. Freie Verwertung des Vermögens möglich.
Vorteile für die Gläubiger. Durch eingesparte Kosten, im Gegensatz zum gerichtlichen Insolvenzverfahren, steht eine größere Haftungsmasse zur Verfügung.
Im außergerichtlichen Sanierungsvergleich kann man verschiedene Vergleichsmodelle kombinieren, in dem eine höhere Flexibilität und persönliche Gestaltungsmöglichkeit gegeben ist.
Umsteigen auf gerichtliches Insolvenzverfahren jederzeit möglich, nicht aber umgekehrt.
Bei fehlender Zustimmung der Gläubiger kann Sanierungsplan mit wenigen Modifizierungen dem Gericht als Insolvenzplan vorgelegt werden.