Der außergerichtliche Weg



  • Prüfung und Sichtung der Unterlagen.
  • Kontaktaufnahme und Forderungseinholung bei Ihren Gläubigern.
  • Ausarbeitung Ihres außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes mit  neuen tragbaren Raten oder einer Einmalzahlung mit Schuldenerlass.
  • Erarbeitung zustimmungsfähiger Vorschläge für die Gläubiger.
  • Wir verhandeln nach - bis zum optimalen Ergebnis.

Wenn eine erste Sichtung der Sanierungschancen zu einem positiven Ergebnis geführt hat, werden wir im nächsten Schritt die Ansatzpunkte für eine Sanierung detailliert und umfassend prüfen.
Werden hierdurch die erwarteten Sanierungschancen bestätigt, werden wir  schnellstmöglich ein dauerhaft tragfähiges Sanierungskonzept entwickeln.
In jedem Fall werden wir den entsprechenden Zeitbedarf bis zur Vorlage eines Sanierungskonzeptes bei der Hausbank und den wichtigsten übrigen Gläubigern berücksichtigen. Hierfür sind häufig einige  Wochen einzuplanen, in denen die Zahlungsfähigkeit wenigstens so weit gesichert werden muss, dass die Handlungsfähigkeit des Unternehmens nicht durch die Vollstreckungen oder einen Insolvenzantrag eines Gläubigers weiter beschädigt wird. In dieser Situation werden wir intensiv mit einzelnen Gläubigern verhandeln, um unmittelbar bevorstehende Vollstreckungen für die Dauer des erforderlichen Zeitraums abzuwenden.
Dabei wird den Gläubigern in Form eines Sanierungsplans entweder ein langfristiger Rückzahlungsmodus angeboten, oder in Form einer Einmalzahlung einen Schuldenverzicht. Diese Art der Schuldenregulierung hat für alle Beteiligten den Vorteil, dass das Unternehmen weiter existiert und das die Gläubiger einen Teil Ihrer Forderungen zurück erhalten.
Das außergerichtliche Schuldenregulierungsverfahren ist für den Unternehmer die wirtschaftlich günstigste Art der Schuldenregulierung. Das Ziel der außergerichtlichen Schuldenregulierung ist eine Insolvenz  zu vermeiden.
Die Gläubiger dürfen in einem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren keine weiteren rechtlichen Schritte oder Kosten verursachen.

Die Scheidungsanwältin Simone Krämer ist Fachanwalt für Famileinrecht