Ist die erhoffte Sanierung tatsächlich eine sinnvolle Lösung?


Wenn die Unternehmenskrise bedauerlicherweise  zum Zeitpunkt von Beratungsanfragen schon so weit fortgeschritten ist, dass eine Fortsetzung der unternehmerischen Tätigkeit nicht mehr sinnvoll erscheint, bleibt nur die Beendigung der selbstständigen Tätigkeit bzw. die Liquidation des Unternehmens - häufig einhergehend mit der Beantragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Vorteile des Insolvenzverfahrens für die Sanierung

Auch die Insolvenz hat Vorteile:
  • Sie bieteteine Möglichkeit  bestehende Dauerschuldverhältnisse aufzulösen
  • Es entstehen keine Prozess- und Exekutionssperre.
  • Es wird keine Einstimmigkeitserfordernis der Gläubiger benötigt. Mit der Verfahrenseröffnung werden alle Vollstreckungen in das Unternehmens-vermögen eingestellt.
  • Der Insolvenzverwalter kann in Abstimmung mit dem Insolvenzgericht verhindern, dass aus- und absonderungsberechtigte Sicherungsgläubiger dem Unternehmen für die Fortführung erforderliche Vermögensbestandteile entziehen werden.


Die Schuldnerberatung in Köln hilft Privatpersonen, Selbständigen und Unternehmen.