Der Weg zur Sanierung



  • Prüfung und Sichtung der Unterlagen.
  • Ausarbeitung Ihres Sanierungsplanes mit  neuen tragbaren Raten. Erarbeitung zustimmungsfähiger Vorschläge für die Forderungen der Banken, Lieferanten und Geschäftpartner.
  • Ich verhandele nach - bis zum optimalen Ergebnis.

Wenn eine erste Sichtung der Sanierungschancen zu einem positiven Ergebnis geführt hat, werde ich im nächsten Schritt die Ansatzpunkte für eine Sanierung detailliert und umfassend prüfen.
Werden hierdurch die erwarteten Sanierungschancen bestätigt, werde ich  schnellstmöglich ein dauerhaft tragfähiges Sanierungskonzept entwickeln.
In jedem Fall werden ich den entsprechenden Zeitbedarf bis zur Vorlage eines Sanierungskonzeptes bei der Hausbank und den wichtigsten übrigen Lieferanten und Geschäftspartnern berücksichtigen. Hierfür sind häufig einige  Wochen einzuplanen, in denen die Zahlungsfähigkeit  wenigstens so weit gesichert werden muss, dass die Handlungsfähigkeit des Unternehmens nicht durch Vollstreckungen weiter beschädigt wird. In dieser Situation werde ich intensiv mit einzelnen Banken, Lieferanten und Geschäftspartner verhandeln, um unmittelbar bevorstehende Vollstreckungen für die Dauer des erforderlichen Zeitraums abzuwenden.
Dabei wird den Banken, Lieferanten und Geschäftspartnern in Form eines Sanierungsplans  ein langfristiger Rückzahlungsmodus angeboten. Diese Art der Sanierung hat für alle Beteiligten den Vorteil, dass das Unternehmen weiter existiert und das die Banken, Lieferanten und Geschäftspartner Ihrer Forderungen zurück erhalten.
Das  Sanierungsverfahren ist für den Unternehmer die wirtschaftlich günstigste Art.

Die Scheidungsanwältin Simone Krämer ist Fachanwalt für Famileinrecht